Alles über das Rauchen Tabakwerbung Selbstbeschränkung

Freiwillige Selbstbeschränkung und Verstöße dagegen

Inhalt:

0. Freiwillige Selbstbeschränkung - Einführung
1. Werbung für Teenies?
2. "Rauchen im Bett" war ein Flop
3. Rauchen im Beichtstuhl???
4. Ernst August
5. Camel musste Werbung zurückziehen
6. Philip Morris musste Werbekampagne stoppen

Fernseh- und Hörfunkwerbung für Tabakerzeugnisse ist längst ganz verboten. Um weiteren Verboten zuvorzukommen, haben sich die Tabakkonzerne verpflichtet, mit ihrer Werbung nicht direkt auf Jugendliche zu zielen, indem sie nicht mit Models unter 30 Jahren werben und auf Motive aus dem speziellen Umfeld der Jugendlichen-Kultur (z.B. Discos) verzichten. Ferner dürfen keine Zigarettenautomaten in der Nähe von Schulen aufgestellt sein.

Wer gegen diese Selbstbeschränkung verstößt, muss Strafen an gemeinnützige Organisationen zahlen. Empfänger ist dabei meist (wenn eine Bestrafung überhaupt einmal vorkommt) die Stiftung Verum, (VERhalten und UMwelt). Diese Organisation wurde 1992 vom Verband der Cigerettenindustrie gegründet und ist voll in deren Sinne tätig.

Die folgenden Artikel sollen umstrittene Fälle von Tabakwerbung darstellen.


My basic boygroup

1.) Werbung für Teenies?

In einem Kölner Stadtmagazin wurde dieses Bild abgedruckt. Offensichtlich raucht da ein junges Mädchen in dem typischen Alter, in dem Boygroups angehimmelt werden.

Ich schrieb eine Protest-email an den Werberat, in dem ich das Alter des Mädchens und den Begriff "Boygroup" beanstandete. Dieser Brief wurde zuständigkeitshalber an den VdC (Verband der Cigarettenindustrie) weitergeleitet. Auf dessen Bitte teilte ich ihm mit, in welchem Magazin das Bild abgedruckt worden war.

Nach etwa vier Wochen bekam ich Antwort. Die betroffene Firma (Philip Morris) hatte dem VdC mitgeteilt, dass eine Kopie des Personalausweises des Models vorläge, aus der hervorgehe, dass das Geburtsjahr 1967 sei und dass das Model demnach älter als 30 Jahre gewesen sei. Außerdem sei der Begriff "Boygroup" auf die Figuren des Tischfußballs bezogen und sei somit keine jugendbezogene Werbung.

Eine Anhäufung von zufälligen Missverständnissen? Oder geschickte Absicht?

Werbung lebt nun mal von Assoziationen - ein Produkt wird mit einer Idee oder einem Gefühl verknüpft. Dies gilt ganz besonders für das Rauchen, denn die Gründe, die einen Noch-Nichtraucher zum Rauchen verführen, sind allesamt mehr oder weniger künstlich mit dem Inhalieren von Verschwelungsabgasen verknüpft.

Mag auch der Begriff "Boygroup" direkt auf die Spielfiguren zielen - die Assoziation zur Teenie-Kultur ist auf jeden Fall da.

Und das Schöne an einer freiwilligen Selbstverpflichtung ist, dass sie weder von unabhängigen Stellen überprüft geschweige denn eingeklagt werden kann...

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2.) "Rauchen im Bett" war ein Flop

03.08.1999 BERLIN - Feuerwehr und Kripo-Branddezernat ärgern sich über die Zigarettenwerbung für R 1 ("Ich rauche gern"): Eine junge Frau liegt im Bett und raucht. Das halten die Brandspezialisten für eine gefährliche Verharmlosung. Feuerwehrsprecher Klaus Ziegler: "Wer im Bett raucht, darf sich nicht wundern, wenn die Asche, die runterfällt, die eigene ist." Die Kripo weiß, dass von den 26 Brandtoten im ersten Halbjahr 1999 jedes zweite Opfer im Bett oder auf dem Sofa geraucht hatte und eingeschlafen war. Ein Beamter: "Das Rauchen im Bett verbietet sich einfach. Es trifft eben nicht nur Alte und Alkoholiker, die beim Rauchen einschlafen."
Patrick Kammerer, beim Hersteller Reemtsma (Hamburg) für Marken-PR verantwortlich: "Das Foto zeigt eine Morgenstimmung, keine Abendszene. Die junge Frau geht erkennbar nicht zu Bett und wird nicht mehr einschlafen, sondern raucht noch eine Zigarette, bevor der Tag beginnt."

05.08.1999 BERLIN - Die Firma Reemtsma wird für die Zigarette R 1 nicht mehr mit dem Plakat einer Frau werben, die im Bett raucht. Nachdem die Berliner Feuerwehr sich gegen das Motiv ausgesprochen hatte (der KURIER berichtete), protestierte auch die Hamburger Feuerwehr.
Nach der KURIER-Berichterstattung hatte die Feuerwehr den Beitrag den Kollegen in anderen deutschen Großstädten übermittelt. Die Feuerwehren kritisierten die Reemtsma-Werbung, weil allein in Berlin im ersten Halbjahr diesen Jahres 13 Menschen starben, weil sie im Bett geraucht hatten. In Hamburg waren es 1998 fünf Tote.

Quellen: Berliner Kurier

Fazit: wenn nur genügend protestiert wird, hat auch die beste Ausrede kein Gewicht mehr.

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3.) Rauchen im Beichtstuhl???

Rauchen im Beichtstuhl    

Ende März 2000 wurde diese Plakat verbeitet.

Ich bin weder katholisch noch ein besonders religiöser Mensch, aber ich finde dieses Motiv einfach geschmacklos.

Man muss sich auch fragen, ob da ein Beichtstuhl in ein Fotostudio transportiert wurde (und wenn, woher?), oder ob vielleicht ein Priester einem Fototermin in seiner Kirche zugestimmt hat. Bekanntlich fehlt den Kirchen das Geld, und die Tabakkonzerne versuchen in Hinblick auf das Werbeverbot, die Kreise der (finanziell) Abhängigen zu erweitern.

Es ist auch nicht auszuschließen, dass hier mit Absicht ein publicity-trächtiger Skandal inszeniert werden sollte. Ausreden des Herstellers nach obigem Muster (Rauchen im Bett) wie zum Beispiel: "Die Zigaretten sind gar nicht angezündet. Die beiden werden gleich die Kirche verlassen und draußen rauchen" oder so ähnlich - kann es nicht geben. Denn was man hier in der Verkleinerung nicht sehen kann: die Zigaretten brennen tatsächlich. So wird hier ein Beichtstuhl - eigentlich ein Ort der Vergebung - durch die Aufforderung "Test it" zu einem Ort der Versuchung und Verführung herabgewürdigt.

Mein Protest bei der Katholischen Kirche wurde an die Zentralstelle Medien des Sekretariates der Deutschen Bischofskonferenz weitergeleitet - leider ohne Folgen für dieses Plakat.

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4.) Ernst August machte Ernst mit Lucky Strike

Prinz Ernst August von Hannover (46) [hatte in letzter Zeit Schlagzeilen durch tätliche Angriffe auf Leute gemacht, von denen er sich gestört fühlte] fand die Werbung der Zigarettenmarke Lucky Strike gar nicht komisch. Dieses Mal entschied er sich für zivile Gegenwehr - mit durchschlagendem Erfolg. Die Werbeplakate mussten per einstweiliger Verfügung abgehängt werden. Der Zigarettenhersteller hat Wiederspruch eingelegt.

Neue Presse vom 7.4.2000

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        War das Ernst? Oder August?

Unzulässige Werbung    

5.) Camel musste Werbung zurückziehen

Der Zigarettenhersteller Japan Tobacco Germany GmbH (JT-International) hat, bevor es zum Urteil des Landgerichts Köln kommen konnte, eine Unterlassungserklärung abgegeben, in der er sich verpflichtet, eine von dem Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) beanstandete Plakatwerbung für die Zigarettenmarke Camel nicht mehr zu verwenden.
Laut § 22 Lebensmittel und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG) darf die Werbung für Tabakerzeugnisse nicht besonders dazu geeignet sein, Jugendliche oder Heranwachsende zum Rauchen zu veranlassen. In einer freiwilligen Selbstbeschränkung der Tabakfirmen ist dies dahingehend konkretisiert, dass nur Personen gezeigt werden dürfen, denen man ansieht, dass sie älter als dreißig Jahre sind. Das war offensichtlich bei der kritisierten Camel-Werbung nicht der Fall.
Der vzbv ist bereits mehrfach gegen Tabakfirmen wegen Verstoßes gegen § 22 LMBG vorgegangen. Meistens haben die betroffenen Zigarettenhersteller dann aber freiwillige Unterlassungserklärungen abgegeben, so dass kein Gericht eingeschaltet werden musste.
Das Berliner Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf, Abteilung Jugend, Gesundheit und Umwelt (030 - 6321-4703), hat auf 81 Seiten Verstöße der Tabakkonzerne gegen ihre eigenen Werberegeln dokumentiert. Die einzig sinnvolle Schlussfolgerung: Öffentliche Tabakwerbung muss verschwinden.

Nichtraucher-Info (2002)

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6.) Philip Morris musste Werbekampagne stoppen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat vom Tabakkonzern Philip Morris eine Unterlassungserklärung gefordert und bekommen. Darin verpflichtet sich der Zigarettenhersteller, nicht mehr mit dem rechts abgebildeten Motiv zu werben und im Fall der Zuwiderhandlung an den vzbv eine Vertragsstrafe in Höhe von 7.500 Euro zu zahlen.

Den neusten von mehr als 50 Verstößen gegen die Selbstverpflichtung der Tabakindustrie, nicht mit Personen zu werben, die für jünger als 30 Jahre gehalten werden, hatte das Forum Rauchfrei in Berlin dem vzbv gemeldet und um rechtliche Schritte gebeten.

Nichtraucher-Info Nr. 58 - II/05


(Abgesehen davon gilt für das Rauchen im Schlafsack selbstverständlich das gleiche wie für das Rauchen im Bett - siehe Punkt 2.)

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        Jugendliche rauchen im Schlafsack